Benutzungsordnung
für das Naturerlebnisbad Großbeeren ( Schwimm- und Badeteichanlage )
Betreiber: Wasserskilift in Großbeeren GmbH | Bahnhofstr. 49 | 14979 Großbeeren | GERMANY
§ 1 Geltungsbereich
Diese Benutzungsordnung umfasst die zu diesem Zweck ausgebauten Land- und Wasserflächen. Die Benutzungsordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten der Anlage erkennen die Besucher die Bestimmungen der Benutzungsordnung an.
§ 2 Zweckbestimmung und zugelassene Nutzungsarten
Diese Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Naturerlebnisbad Großbeeren Der Besucher soll Ruhe und Erholung finden. Das Naturerlebnisbad Großbeeren dient der Erholung, dem Baden und Schwimmen sowie der Freizeitgestaltung. Das Baden und Schwimmen ist nur im gekennzeichneten Schwimmbereich, nicht im Regenerationsteich gestattet. Die Benutzung der Wasserfläche mit Gummibooten; Luftmatratzen und dergl. ist nicht erwünscht. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung der Benutzungsordnung verantwortlich.
§ 3 Nutzung
Das Betreten und die Benutzung des Naturerlebnisbades ist nur mit gültigem Badeticket am Handgelenk gestattet. Gesundheitliche oder ordnungsrechtliche Bedenken können der Benutzung entgegenstehen. Beim Baden ohne Ticket erheben wir zusätzlich eine Gebühr von 25,- € Vor dem Baden bitte unbedingt die Dusche benutzen. Kinder unter 10 Jahren sind zum Besuch des Naturerlebnisbades nur in Begleitung eines Aufsichtsberechtigten zugelassen. Dies gilt nicht, wenn die Kinder mind. 8 Jahre alt und im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens „Bronze“ sind. Personen, die gebrechlich sind oder sich ohne fremde Hilfe nicht frei bewegen können, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Die Einrichtungen des Naturerlebnisbades sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Der Verzehr von Speisen u. Getränken ist nur außerhalb der Ufer- u. Wasserfläche gestattet. Jede Beschädigung und Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz. Zigarrettenkippen zählen zu den Verunreinigungen! Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt in Höhe der Kosten zur Beseitigung des entstandenen Schadens, mindestens jedoch 25,- € erhoben. Dem Verursacher steht es frei einen geringeren Schaden nachzuweisen. Für Papier und sonstige Abfälle sind Abfallkörbe vorhanden. Die Kieselsteine dienen der Uferbefestigung und dürfen nicht in der Lage verändert werden. Bei Zuwiderhandlungen erheben wir eine Entschädigungsgebühr von mind. 25,-
§ 4 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden durch den Betreiber festgesetzt und durch Aushang im Eingangsbereich der Anlage bekannt gegeben. Aus wichtigen Gründen kann das Bad ganz oder teilweise geschlossen werden. Der Betreiber kann bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen die Nutzung einschränken.
§ 5 Zutritt
Der Zutritt zum Naturerlebnisbad ist nur unter Benutzung der hierfür vorgesehenen Wege gestattet. Der Einstieg und Ausstieg zum Badeteich ist nur über die Treppe und über die danebenliegende und gekennzeichnete Kiesfläche gestattet. Der Zutritt / Springen von den Steganlagen und darumliegende Bereiche, ist strengstens untersagt. Das Betreten der abgesperrten bzw. bepflanzten Flächen ist untersagt. Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen. Eine Sondernutzung des Naturerlebnisbades von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen Abteilungen wird vom Betreiber geregelt.
§ 6 Badekleidung
Jeder Badegast muss Badekleidung tragen, einschließlich Kleinkinder. Badekleidung darf in den Becken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.
§ 7 Aufsicht/Rettungsbereitschaft
Eine ständige Badeaufsicht bzw. Rettungsbereitschaft ist nur dann gewährleistet, wenn am Eingang der Anlage und am Beckenrand grüne Fahnen gehisst sind. Sind rote Fahnen gehisst, ist die Anlage zwar geöffnet und darf genutzt werden, eine Badeaufsicht bzw. Rettungsbereitschaft ist aber nicht anwesend. Innerhalb eines Öffnungstages wird die Beflaggung nicht von grün auf rot geändert. Darüber hinaus befindet sich am Eingangsbereich eine täglich aktualisierte Anschlagtafel, an welcher verbindlich eingetragen wird, wann Rettungsbereitschaft (Wasser- und Beckenaufsicht) vorhanden ist. Wenn Aufsichtspersonal bzw. eine Rettungsbereitschaft anwesend ist, haben diese für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Benutzungsordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Rettungsbereitschaft ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal und die Rettungsbereitschaft ist befugt, Personen die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden; andere Badegäste belästigen; trotz Ermahnungen gegen Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, von dem Gelände zu entfernen, Widersetzungen können Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich ziehen. Den in Ziffer 4 a – c genannten Personen kann der Zutritt zum Bad zeitweise oder dauernd untersagt werden.
§ 8 Haftung und Sicherheit
Für Schäden haftet der Betreiber nur, soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner Bediensteten beruhen. Dies gilt nicht bei Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. § 9 Richtlinie zur Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht in Naturerlebnisbädern Zur Erläuterung einzelner Regelungen dieser Benutzungsordnung wird auf die Richtlinie zur Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht in Naturerlebnisbädern der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V. verwiesen.
§ 10 Sonderveranstaltungen u. Sonstiges
Bei Sonderveranstaltungen gelten die vom Betreiber mit dem Veranstalter festgelegten Regelungen. Das Badewasser wird nicht desinfiziert. Es wird rein pflanzlich aufbereitet. Die Überprüfung des Badewassers erfolgt durch das Gesundheitsamt Teltow-Fläming. Aufgrund der fehlenden Desinfektion des Badeteichwassers kann ein erhöhtes Risiko für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht ausgeschlossen werden.